Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten

Was möchten Sie tun?

Forderung akzeptieren und bezahlen

Sie können den Betrag entweder direkt online bezahlen oder eine QR-Rechnung zur Überweisung herunterladen – die entsprechenden Links finden Sie unten.

Wichtig: Es können Verzugszinsen anfallen. Der offene Betrag erhöht sich in diesem Fall täglich entsprechend den geltenden Zinssätzen.

Frist: Die Zahlung muss innert 20 Tagen seit Erhalt des Zahlungsbefehles erfolgen. Andernfalls kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Per Online-Zahlung oder QR-Rechnung bezahlen

Forderung ganz oder teilweise bestreiten

Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten möchten, können Sie Rechtsvorschlag erheben:

  • Rechtsvorschlag: Sie bestreiten die Forderung vollständig. Dadurch wird das Betreibungsverfahren vorerst gestoppt. Der Gläubiger muss in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren einleiten, um den Rechtsvorschlag aufheben zu lassen und die Betreibung fortzusetzen. Wird die Forderung vom Gericht als berechtigt anerkannt, tragen Sie die Kosten dieses Verfahrens.
  • Teilrechtsvorschlag: Sie bestreiten die Forderung nur teilweise und geben den Betrag an, den Sie bestreiten. Wird kein Betrag genannt, gilt die gesamte Forderung als bestritten.

Frist: Der Rechtsvorschlag oder Teilrechtsvorschlag ist innert 10 Tagen seit Erhalt des Zahlungsbefehles zu erheben.

Wichtiger Hinweis: Der Gläubiger kann innert 20 Tagen seit Erhalt des Zahlungsbefehles die Betreibung fortsetzen, wenn gegen die Betreibung nicht innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erhoben oder die Forderung nicht innert 20 Tagen bezahlt wird.

Rechtsvorschlag erheben
Teilrechtsvorschlag erheben

Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen

Wenn die Forderung berechtigt ist, Sie jedoch momentan nicht zahlungsfähig sind, kann es sinnvoll sein, direkt das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen. In vielen Fällen zeigen Gläubiger Verständnis für Zahlungsschwierigkeiten – insbesondere, wenn eine Lösung wie etwa eine Ratenzahlung möglich erscheint. Oft sind sie mehr an einer einvernehmlichen Regelung als an einem Betreibungsverfahren interessiert.

Wichtig: Ratenzahlungsvereinbarungen können ausschliesslich direkt mit dem Gläubiger getroffen werden. Das Betreibungsamt ist an solchen Absprachen nicht beteiligt.

Nicht reagieren

Reagieren Sie nicht auf die Zustellung des Zahlungsbefehls, kann der Gläubiger 20 Tage nach der Zustellung die Betreibung fortsetzen. Sind Sie eine natürliche Person, kann dies zu einer Pfändung führen. Sind Sie eine juristische Person, kann ein Konkurs eröffnet werden. In beiden Fällen entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.