Elektronisches Fortsetzungsbegehren (Zug inkl. Oberwil, Steinhausen und Walchwil)

Bemerkung

Das elektronische Fortsetzungsbegehren setzt voraus, dass das Betreibungsbegehren elektronisch erfolgte. Für das Fortsetzungsbegehren benötigen Sie die Bestell- und Betreibungs-Nummer. Diese finden Sie im E-Mail mit dem Zahlungsbefehl. Allfällige Gebühren (Friedensrichter, Rechtsöffnung) können erfasst werden und der zugehörige Beleg hochgeladen werden.

Haftungsausschluss

Das Betreibungsamt Zug haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandenen Schäden. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden oder Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüchen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der EDV-Systeme entstehen.

Verfahren

Nach Eingang des Fortsetzungsbegehren erhält der Gläubiger / die Gläubigerin innert 24 Stunden eine Bestätigung über die Annahme des Begehrens. Wie alle folgenden Meldungen des Betreibungsamtes erfolgt diese per E-Mail.

Online-Formular