Betreibungsbegehren (Zug inkl. Oberwil, Steinhausen und Walchwil)

Bemerkung

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular vollständig aus.

Der Betreibungsprozess erfolgt elektronisch. Dazu ist es erforderlich, dass mit dem Betreibungsbegehren die Erklärung für den elektronischen Betreibungsprozess innert 3 Tagen unterzeichnet an das Betreibungsamt gesendet wird. Dieser Prozess wird im Auftrag des Betreibungsamtes Zug von Collecta AG abgewickelt. Collecta AG ist vom Bund als Providerin für die Abwicklung von eSchKG Begehren zugelassen. Die zu unterzeichnende Erklärung wird Ihnen nach Abschluss der Bestellung per E-Mail zugestellt.

Im anschliessenden Betreibungsverfahren erfolgt der Versand der Dokumente – Gläubigerausfertigung des Zahlungsbefehls, Pfändungsurkunde etc. - digital mit abgesichertem Download Link, welcher via E-Mail zugestellt wird. Der Versand der Gebührenrechnung erfolgt per E-Mail. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Ein allfälliges Fortsetzungsbegehren kann ebenfalls elektronisch gestellt werden.

Haftungsausschluss

Das Betreibungsamt Zug haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandenen Schäden. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden oder Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüchen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der EDV-Systeme entstehen.

Einwilligungserklärung

Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, die Kenntnisnahme der vorstehenden Erklärungen, Erläuterungen und Bestimmungen und anerkennen diese. Bei Unvollständigkeit der Formulardaten wird Ihre Bestellung ohne weitere Rückmeldung unsererseits als gegenstandslos betrachtet und abgeschrieben.

Verfahren

Nach Eingang des unterzeichneten Betreibungsbegehren mit Erklärung erhält der Gläubiger / die Gläubigerin innert 24 Stunden eine Bestätigung über die Annahme des Begehrens. Wie alle folgenden Meldungen des Betreibungsamtes erfolgt diese per E-Mail.

Online-Formular